1. Mit Strafbefehl BM 16 38207 vom 19. Juni 2017 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach) und Konsums von Betäubungsmitteln schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Ausserdem wurde die mit Strafbefehl vom 15. Dezember 2015 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 50.00 widerrufen. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.