Ein Revisionsverfahren wie das vorliegende sprengt — aus rechtlicher Perspektive — jede Erfahrung eines durchschnittlichen Menschen und stellt einen Laien vor unlösbare Schwierigkeiten. Die Beiordnung eines amtlichen Anwalts erscheint vor diesem Hintergrund als gerechtfertigt, insbesondere auch aufgrund des sachlichen Zusammenhangs der Vielzahl an Revisionsgesuchen.