1. Mit Strafbefehl BM 16 28096 vom 18. Juli 2016 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Drohung sowie Missbrauchs einer Fernmeldeanlage schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Gegen den Strafbefehl erhob er keine Einsprache. Damit ist der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen.