2. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. Dezember 2015 (O 15 7686) gegen den Gesuchsteller wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, trägt der Kanton Bern. 4. Dem Gesuchsteller wird eine Entschädigung in der Höhe von CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.