an das Polizeikommando vom 12. Juni 2015 in den Akten BM 16 38207; siehe auch Anzeigerapport vom 29. Juni 2015). Des Weiteren handelt es sich hier nicht um absolute Bagatelldelikte; der Gesuchsteller wurde insbesondere wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte immerhin zu einer Strafe von 32 Tagessätzen Geldstrafe und einer Verbindungsbusse von CHF 400.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen verurteilt. 7.2 Aus diesen Gründen wird das Revisionsgesuch gutgeheissen.