3 7. 7.1 Die Kammer folgt den Ausführungen des Gesuchstellers und der Generalstaatsanwaltschaft. Auf deren Argumente wird vorneweg verwiesen. Zu ergänzen bleibt was folgt: Der Gesuchsteller lebte im einschlägigen Zeitraum – Juni/Juli 2015 – (zumindest teilweise) auf der Strasse (vgl. Schreiben des E.________ (Psychiatrie) an die KESB D.________ vom 12. Juni 2015 in den Akten BM 16 38207). Er war zudem von der KESB passiv ausgeschrieben (vgl. Schreiben der KESB D.________ an das Polizeikommando vom 12. Juni 2015 in den Akten BM 16 38207;