Gleichentags sei er aufgrund einer passiven Ausschreibung der KESB D.________ ins Regionalgefängnis Bern, Waisenhaus, gebracht worden, wo er zudem mehrfache Sachbeschädigungen begangen, unter anderem die Toilette mutwillig verstopft und so eine Überschwemmung verursacht und Wände verschmiert habe. Sämtliche in Frage stehenden Delikte stünden im Zusammenhang mit Aggressionen und fehlender Impulskontrolle. Aus den Verfahrensakten ergäben sich keinerlei Hinweise darauf, dass der zuständige Staatsanwalt Kenntnis von der psychischen Beeinträchtigung des Gesuchstellers gehabt hätte.