4. Der Gesuchsteller bringt zusammengefasst vor, es würden neue Tatsachen vorliegen, die geeignet seien, ein wesentlich milderes Urteil herbeizuführen. Konkret wird geltend gemacht, aufgrund des eingereichten Gutachtens der C.________ (AG) vom 7. April 2020 sei bei ihm zum Zeitpunkt der fraglichen Verfahren bzw. den zugrundeliegenden Taten eine mindestens mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit anzunehmen gewesen, was zu einem Freispruch oder einer wesentlich milderen Bestrafung führen müsse.