1. Mit Strafbefehl O 15 7686 vom 15. Dezember 2015 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung und Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz, geringfügigen Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 50.00, einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Gegen den Strafbefehl erhob er keine Einsprache. Damit ist der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen.