1. Mit Strafbefehl BM 14 28035 vom 21. Januar 2015 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Konsums und unbefugten Besitzes von Marihuana schuldig erklärt und zu einer Busse (ohne Eintragung im Strafregister) von CHF 200.00 verurteilt. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.