1. Mit Strafbefehl BM 12 32128 vom 27. November 2012 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und Konsums von Betäubungsmitteln schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 150.00 verurteilt. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.