21. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der unterliegende Beschwerdeführer grundsätzlich kostenpflichtig (Art. 108 Abs. 1 VRPG i.V.m. Art. 28 Abs. 2 und Art. 51 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Er hat indessen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ gestellt.