20. Differenzialprognose Im Sinne einer Differenzialprognose sind schliesslich die Vorzüge und Nachteile der Verbüssung der gesamten Strafe denjenigen einer Aussetzung des letzten Teils der Strafe gegenüberzustellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_32/2019 vom 28. Februar 2019 E. 2.2 mit Hinweisen). Was die Vorinstanz in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, überzeugt. Dies betrifft neben den theoretischen Grundlagen insbesondere auch die konkrete Einschätzung der Situation des Beschwerdeführers. Auf die Erwägungen der Vorinstanz ist vorab zu verweisen (S. 14 f. des Entscheids, amtliche Akten BVD, pag. 51 f.).