19. Gesamtwürdigung Insgesamt gelangt die Kammer bei einer Gesamtwürdigung der negativ zu gewichtenden Kriterien des Vorlebens und der Täterpersönlichkeit sowie der neutral einzuschätzenden Aspekte des Verhaltens des Beschwerdeführers und seiner zu erwartenden Lebensverhältnisse gleich wie die Vorinstanz zu einer negativen Legalprognose.