Dass die Verhältnisse, insbesondere der enge Bezug zu seiner Familie, gleich geblieben seien, habe sich positiv auszuwirken, was insgesamt zu einer neutralen Gewichtung der zu erwartenden Lebensverhältnisse führe. 18.2 Für die Beurteilung der prognostischen Bedeutung der nach der Entlassung aus dem Freiheitsentzug zu erwartenden Lebensverhältnisse ist, bezogen auf die konkrete Gefahr, weitere, bestimmte Straftaten zu begehen, namentlich die künftige gesellschaftliche Integration des Verurteilten in die Familie oder familienähnliche Beziehungsnetze und in die Arbeitswelt zu prüfen.