10 negativ ins Gewicht fallen (KOLLER, a.a.O., N 10 zu Art. 86 StGB). Während Verhaltensweisen, die sich aus anstaltsspezifischen Situationen ergeben (z.B. Einhaltung der Vorschriften zur Zellenordnung) nicht notwendigerweise prognostisch relevant sind, ist bei der Prognose ein besonderes Augenmerk auf das Verhalten in Anstaltssituationen zu legen, die dem normalen Leben ähnlich sind. Dazu wird vielfach das Arbeitsverhalten, das Verhalten gegenüber Personal und Mitgefangenen sowie die allgemeine Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit gezählt.