Auch die übrigen Vollzugsberichte vermitteln ein ähnliches Bild. Beispielsweise teilte das Fallteam der Justizvollzugsanstalt D.________ anlässlich der VKS-Sitzung vom 13. Dezember 2019 zur Planung des weiteren Vollzugs (amtliche Akten BVD, pag. 1108) mit, der Beschwerdeführer habe sich in der Anstalt gut eingelebt und verhalte sich in vielen Bereichen vorbildlich. Weiter ist dem Bericht aber auch zu entnehmen, der Beschwerdeführer sei durch den langen Strafvollzug sehr angepasst, sogar etwas überangepasst. Es sei zu erkennen gewesen, dass er schon wisse, wem gegenüber er sich wie zu verhalten habe und wie er sich welche Vorteile verschaffen könne.