Als sich die Vollzugseinrichtung indessen anschickte, zusammen mit den BVD eine neue Abklärung zu organisieren und ihm so die Teilnahme an einer Therapie zu ermöglichen, schwenkte die Stimmung des Beschwerdeführers plötzlich um und er brachte (erneut) vor, er sehe keinen Grund sich therapieren zu lassen (z.B. Mailverkehr vom 28. Januar 2020, pag. 1180). Auch anlässlich der Abklärungsgespräche beim FPD vom 16. und 19. Februar 2020 stellte sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, er verstehe nicht, weshalb bei ihm erneut eine Therapieabklärung durchgeführt werde. Er sei nun seit 6,5 Jahren in Haft und es sei auch gerichtlich keine Therapie verordnet worden.