Entgegen den (vorinstanzlich vorgebrachten) Einwänden der Verteidigung basiert das Gutachten sodann nicht nur auf den polizeilichen Einvernahmeprotokollen, sondern auch auf einer persönlichen Exploration, diversen objektiven Beweismitteln, der nachvollzogenen persönlichen Entwicklung des Beschwerdeführers und seinen Vorstrafen. Auch die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern (KoFako) vermochte in ihrer Beurteilung vom 16. Ok-