__ forensisch-psychiatrisch begutachtet (amtliche Akten BVD, pag. 871 ff.). Das Gutachten datiert vom 11. September 2014 und diagnostiziert beim Beschwerdeführer aufgrund seiner Deliktsneigung und der erhöhten Gewaltbereitschaft eine Persönlichkeitsakzentuierung mit dissozialen und impulsiven Anteilen (ICD-10 Z73.1). Zudem stellten die Gutachter einen schädlichen Konsum von Alkohol fest (ICD-10 F10.1; S. 23 f. des Gutachtens). Bezüglich der Rückfallgefahr gingen die Gutachter gestützt auf den «Violence Risk Appraisal Guide» (VRAG), von einer erhöhten Gefahr für die erneute Begehung von Gewalt-, Strassenverkehrs- und Betrugsdelikte aus.