O., N 8 zu Art. 86 StGB). Umgekehrt können personenbezogene Ressourcen (u.a. Selbstkontrolle, vorhandene [realistische] Lebensziele, ausreichende soziale Kompetenzen etc.) sowie auch umweltbezogene Ressourcen (u.a. emotionale Bindung an eine zuverlässige Person, Einbindung in sowie Unterstützung durch ein normkonformes soziales Netzwerk, gute Bildung/berufliche Anstellung) fallspezifisch, d.h. abhängig vom individuellen Delikts-