Er verhalte sich auch nicht aggressiv, sondern mitfühlend und habe in der Anstalt schon viele Konflikte zwischen anderen Insassen verhindert. Das von den Vollzugsanstalten dokumentierte Verhalten bestätige seine Aussagen. So halte die Justizvollzugsanstalt D.________ mit Schreiben vom 23. Dezember 2019 fest, er habe sich gut in den Vollzugsalltag des offenen Normalvollzugs eingelebt. Er zeige sich freundlich und hilfsbereit.