_ nicht mit den tatrelevanten Persönlichkeitsmerkmalen auseinandergesetzt. Die anlässlich des rechtlichen Gehörs vom 24. Juli 2019 gemachten Aussagen, die von der Vorinstanz völlig unberücksichtigt geblieben seien, würden indessen nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderung nahelegen. So habe er dort zu Protokoll gegeben, es tue ihm leid, was passiert sei, er bereue seine Tat und denke oft an das Opfer. Er verhalte sich auch nicht aggressiv, sondern mitfühlend und habe in der Anstalt schon viele Konflikte zwischen anderen Insassen verhindert.