16. Persönlichkeitsmerkmale des Täters 16.1 Der Beschwerdeführer lässt ausführen, die Täterpersönlichkeit sei positiv und nicht wie von der Vorinstanz negativ zu gewichten. Entgegen der nachweislich falschen Darstellung des Forensisch psychiatrischen Dienstes (FPD) habe er eine Therapie nie verweigert. Er habe lediglich verlangt, vorgängig darüber aufgeklärt zu werden, was genau mit welcher Indikation therapiert werden solle. Daneben habe er ausdrücklich festgehalten, er sei bereit, an einer definierten und mit messbaren Zielen