Zu seinen familiären Verhältnissen gab der Beschwerdeführer an, dass er im Jahr 1992 in E._____ (Land) geheiratet habe. Er habe einen Sohn (Jahrgang ________). Die Trennung sei bereits im Jahr 2002 erfolgt, die Scheidung jedoch erst im Jahr 2012. Die Ex-Frau und der Sohn würden in E._____ (Land) leben, In der Schweiz würden sein Bruder und dessen Kinder leben, zu denen er einen engen Kontakt habe und die ihn auch regelmässig in der JVA besuchen würden (Vorakten pag. 583 f., 688 f.).