- Verurteilung vom 18. Mai 2012 durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 und zu einer Busse von Fr. 600.00; Verurteilung vom 5. November 2012 durch die Staatsanwalt-