Die Sache sei zur vollständigen Neubeurteilung und zum neuerlichen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – 2 Gleichentags stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als Rechtsbeistand (pag. 75 ff.).