5. Am 15. Januar 2020 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 12. Dezember 2019 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 3 ff.): 1. Es seien die Ziffern 1 und 3 des Entscheids vom 12.12.2019 der Polizei- und Militärdirektion (heute: Sicherheitsdirektion) aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus dem Strafvollzug zu entlassen. eventualiter Die Sache sei zur vollständigen Neubeurteilung und zum neuerlichen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.