3. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die damalige Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM; neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [SID]) mit Entscheid vom 12. Dezember 2019 ab (amtliche Akten POM pag. 45 ff.). 4. Mit Verfügung vom 10. Januar 2020 ordneten die BVD für den Beschwerdeführer ab dem 13. Januar 2020 erstmals einen unbegleiteten Ausgang von fünf Stunden an. Sie verbanden diesen mit den folgenden Auflagen (pag. 61 ff.): - Detaillierte Planung der unbegleiteten Vollzugsöffnung - Vor- und Nachbesprechung der unbegleiteten Zeitfenster