4 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der unterliegende Gesuchsteller kostenpflichtig (Art. 59 Abs. 4 StPO). 5 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Ausstandverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - dem Gesuchsgegner