Der Gesuchsgegner liess sich am 11. August 2020 vernehmen und beantragte die kostenfällige Abweisung des Gesuchs (pag. 17). Der Gesuchsteller erhielt mit Verfügung vom 12. August 2020 die Gelegenheit eine Replik einzureichen (pag. 19), wovon er mit Schreiben vom 19. August 2020 Gebrauch machte (pag. 25 ff.).