2 Oberrichterin C.________ und Oberrichter D.________ noch nicht ablehnbar seien (pag. 1 f.). Damit beschränkt sich die vorliegende Prüfung des Gesuchs auf die Ablehnung von Oberrichter B.________ in den Verfahren BK J.________ und BK K.________. 1.4 Mit Verfügung vom 29. Juli 2020 stellte die Verfahrensleitung dem Gesuchsgegner das Gesuch vom 24. Juli 2020 zu und räumte ihm Frist zur Stellungnahme ein (pag. 11 f.). Der Gesuchsgegner liess sich am 11. August 2020 vernehmen und beantragte die kostenfällige Abweisung des Gesuchs (pag.