Eine generell, quasi vorsorgliche Ablehnung von Gerichtsmitgliedern für künftige Fälle sei nicht möglich. In derselben Verfügung wies der Strafabteilungspräsident darauf hin, dass bezüglich der beiden hängigen Fälle BK J.________ und BK K.________ die Eingabe vom 24. Juli 2020 an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern zur Prüfung des beantragten Ausstands von Oberrichter B.________ gewiesen werde. Die weiteren beiden Mitglieder des Spruchkörpers seien noch nicht bekannt, so dass namentlich