und seinen Amtskollegen ein parteiisches Fehlverhalten zu seinen Einwendungen und Äusserungen. Daraus gehe hervor, dass die Richter kein Interesse hätten bzw. ein Desinteresse bestehe, seine Beschwerden zu verstehen und sie korrekt zu bearbeiten. Die aufgerufenen Richter würden seine Beschwerden parteiisch, fehlerhaft und fragwürdig abweisen, um sie dem Bundesgericht weiterzuleiten, womöglich in der Hoffnung, dass er die entsprechende Rechtsmittelfrist verpasse. Aus diesem Grund seien die zuständigen Richter und Richterinnen des Obergerichts des Kantons Bern auszuwechseln bzw. zu ersetzen (pag. 7).