7. Das Verfahren betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wird als gegenstandslos abgeschrieben. 8. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer/Verurteilten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) Bern, 27. Oktober 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: