3. Die Kosten des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Dem Beschwerdeführer wird für das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 6'174.65 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 6. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 2'130.95 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.