30. Sämtliche Voraussetzungen im Sinne von Art. 77b StGB sind somit erfüllt und der Vollzug in Form der Halbgefangenschaft ist dem Beschwerdeführer zu gewähren. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Entscheid der SID wird aufgehoben. Das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD), wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den Vollzug der Strafe in Halbgefangenschaft zu gewähren. 15 IV. Kosten und Entschädigung / Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege