SIS, Beilagenverzeichnis zum uR-Gesuch vom 14. April 2020 [Beilage 1]). Dass der Beschwerdeführer selbstständig erwerbstätig ist, ergibt sich ohne Weiteres bereits aus den vorliegenden Unterlagen. Hiervon ging im Übrigen auch bereits das Regionalgericht Bern-Mittelland in der Begründung des Urteils vom 4. September 2019 aus (Vollzugsakten BVD, pag. 70 Rückseite und pag. 72). Der Beschwerdeführer schätzte sein monatliches Einkommen dazumal auf CHF 2'000.00 bis CHF 2'500.00 (Vollzugsakten BVD, pag. 36 Rückseite).