Den Akten sind hierzu auch drei Empfangsscheine für Zahlungen an die Ausgleichskasse der Monate Oktober bis Dezember 2019 über je einen Betrag von CHF 320.00 zu entnehmen (Beschwerdeakten SID, Beilagenverzeichnis zum uR-Gesuch vom 14. April 2020 [Beilage 2]). Weiter liegt eine Verfügung der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons F.________ vom 21. Juni 2019 betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer für das Jahr 2018 des Beschwerdeführers vor.