Urteil des Bundesgerichts 2C_331/2017 vom 6. April 2017 E. 3.4) hindert die zuständige Strafvollzugsbehörde nicht daran, im Rahmen der von ihr nach Art. 77b StGB vorzunehmenden Legalprognose die laufenden Untersuchungen zu berücksichtigen, zumindest soweit sie unbestritten sind oder aufgrund der Akten keine Zweifel bestehen, dass sie dem Betreffenden zur Last zu legen sind (vgl. etwa Kantonsgericht Basel-Landschaft 810 18 92 vom 28. Juni 2018 E. 7.2; vgl. zur Legalprognose im ausländerrechtlichen Verfahren etwa Urteil des Bundesgerichts 2C_39/2016 vom 31. August 2016 E. 2.5; Urteil 2C_170/2015 vom 10. September 2015 E. 5.1).