11 Drohung. Sodann hat auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ein Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Angriffs eingeleitet. Die SID hat richtigerweise festgehalten, dass sich gestützt auf die am 4. März 2020 wegen Angriffs eingeleitete Untersuchung keine Aussagen zum Wohlverhalten des Beschwerdeführers machen lassen, zumal sich die Untersuchung auf eine Tat bezieht, die noch vor dem Urteil vom 4. September 2019 begangen worden sein soll (Vollzugsakten BVD, pag. 195).