Wie die SID demgegenüber richtigerweise festhält, hat der Beschwerdeführer ein relativ bescheidenes monatliches Einkommen von ungefähr CHF 2'240.00 und weist Ende Monat auch ein entsprechendes Manko aus (pag. 19). Die Kammer verkennt nicht, dass knappe finanzielle Ressourcen grundsätzlich belastend sind und durchaus einen Stressfaktor darstellen können. Den Akten lassen sich allerdings keine konkreten Hinweise entnehmen, dass solches beim Beschwerdeführer anzunehmen ist. Wie die Verteidigung zu Recht vorbringt, pflegt der Beschwerdeführer einen relativ kostengünstigen Lebensstil.