Wie hiervor bereits erwähnt, handelt es sich um keine aktuelle medizinische Diagnose. Im Übrigen ist auch nicht zweifelsfrei erstellt, dass eine allfällige (frühere) Diagnose überhaupt einen Einfluss auf das (Tat-)Verhalten des Beschwerdeführers hatte bzw. allenfalls haben könnte (vgl. Ziff. 23 hiervor). Wie die SID demgegenüber richtigerweise festhält, hat der Beschwerdeführer ein relativ bescheidenes monatliches Einkommen von ungefähr CHF 2'240.00 und weist Ende Monat auch ein entsprechendes Manko aus (pag.