Die SID gelangte hierbei zum Ergebnis, dass die Zukunftspläne des Beschwerdeführers (Bau einer schönen Villa in Bern oder Thun) angesichts seiner finanziellen Situation völlig unrealistisch seien. Zum anderen würden seine selbstständige Erwerbstätigkeit und die knappen finanziellen Ressourcen – gerade mit Blick auf Gründung einer Familie mit seiner Verlobten – nicht unerhebliche Stressfaktoren darstellen, die insbesondere beim Beschwerdeführer, der ohnehin schon an einem generalisierten Angstzustand leide, bedenklich seien (Beschwerdeakten SID, pag. 44).