Medizinisch fundiert sind diese Aussagen keinesfalls. Auch wenn besagte Diagnosen grundsätzlich einen Einfluss auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit einer Person haben können, so ist hierbei jeweils der konkrete Einzelfall entscheidend und ein entsprechendes (aktuelles) Gutachten bzw. ein ärztlicher Bericht in der Regel unabdingbar. Wie die Verteidigung richtigerweise vorbringt, liegen keine aktuellen Berichte vor, welche sich mit der derzeitigen gesundheitlichen Verfassung des Beschwerdeführers auseinandersetzen. Wie hiervor bereits erwähnt, dürfen allerdings nur aktuelle (und fundierte) Berichte in die Gesamtbeurteilung miteinfliessen bzw. als Grundlage hierfür dienen.