9 men habe (Beschwerdeakten SID, pag. 41). Gemäss ärztlicher Auskunft vom 17. Juli 2018 leide der Beschwerdeführer seit frühester Kindheit sodann an Hyperaktivität und an einem generalisierten Angstzustand, weswegen er am 18. Juni 2018 einen Psychiater aufgesucht habe. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschwerdeführer die Einnahme der Medikamente noch als mitursächlich bezeichnet und beteuert, er nehme nun keine mehr und es gehe ihm viel besser. Er habe auch die Behandlung beim Psychologen abgebrochen.