2019, Art. 42 Rz. 73 ff.), das Regionalgericht Bern-Mittelland stellte dem Beschwerdeführer aber in Kenntnis ebendieser Umstände (und mit Blick auf die ausgestandene Untersuchungshaft, den Widerruf der beiden bedingten Strafen, die Probezeit sowie den zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe) eine gute Prognose. Darauf kann vorliegend abgestellt werden. Die SID hat eine Wiederholungsgefahr aufgrund der Vorstrafen schliesslich als «offensichtlich» erachtet, ohne sich näher mit der (entgegengesetzten) Begründung des Regionalgerichts Bern-Mittelland auseinanderzusetzen.