Im Rahmen des nachträglichen Widerrufsverfahrens verzichtete das Regionalgericht Bern-Mittelland sodann auf den Widerruf der vom «Ministero pubblico del cantone Ticino Lugano» wegen Angriffs bedingt ausgesprochenen Geldstrafe. Die Vorstrafen des Beschwerdeführers vermochten – nach Ansicht der Regionalgerichts Bern-Mittelland – aus den hiervor genannten Gründen keine ungünstige Prognose zu begründen. Soweit ersichtlich, lagen dem Regionalgericht Bern-Mittelland darüber hinaus auch persönliche Informationen zum Gesundheitszustand, der Arbeit und den Lebensverhältnissen des Beschwerdeführers vor.