Auch die Kammer geht davon aus, dass die ausgestandene Untersuchungshaft von immerhin einem Monat, der unbedingt ausgefällte Teil der Freiheitsstrafe und die widerrufenen Geldstrafen eine nicht unerhebliche Schockund Warnwirkung beim Beschwerdeführer bewirken. Im Rahmen des nachträglichen Widerrufsverfahrens verzichtete das Regionalgericht Bern-Mittelland sodann auf den Widerruf der vom «Ministero pubblico del cantone Ticino Lugano» wegen Angriffs bedingt ausgesprochenen Geldstrafe.