Diese wurden bei der Prognosestellung bzw. im nachträglichen Widerrufsverfahren berücksichtigt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland wies zu Recht darauf hin, dass es sich um die erstmalige erhebliche Verurteilung des Beschwerdeführers handle und er sich auch erstmals einen Monat in Untersuchungshaft befunden habe. Dies kann im Rahmen der Prognosestellung ohne Weiteres berücksichtigt werden. Zudem hat das Regionalge-